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Geschäftsführervergütung Abfall- und Abwasserentsorgung: Gehälter, Trends & Reallohnverlust

Symbolbild Geschäftsführervergütung Abfall- und Abwasserentsorgung

Im Geschäftsjahr 2024 erhielten die Mitglieder von Geschäftsführungsorganen in der Abfall- und Abwasserentsorgung 171.000 Euro (Gesamtdirektvergütung). Der variable Anteil liegt bei 29.000 Euro, was einem Anteil von 17,2 Prozent an der Gesamtdirektvergütung entspricht. Damit bewegt sich die Abfall- und Abwasserwirtschaft acht Prozent unterhalb des branchenübergreifenden Medians (186.000 Euro) und deutlich unterhalb des Niveaus von Stadtwerken und Energieversorgern (273.000 Euro).

Das Wichtigste zu Geschäftsführervergütung Abfall- und Abwasserentsorgung auf einen Blick:

  • Vergütung 2024: Die Gesamtdirektvergütung von Geschäftsführern in der Abfall- und Abwasserentsorgung lag 2024 im Median bei 171.000 Euro (davon 29.000 Euro bzw. 17,2 Prozent variabler Anteil).
  • Branchenvergleich: Die Werte liegen rund 8 Prozent unter dem kommunalen Gesamtdurchschnitt (186.000 Euro) und stark unter dem Niveau von Stadtwerken und Energieversorgern (273.000 Euro).
  • Reallohnverlust: Zwischen 2020 und 2024 sank die nominale Vergütung leicht um 3,4 Prozent, während die Verbraucherpreise um 19,3 Prozent stiegen. Das entspricht einem preisbereinigten Kaufkraftverlust von rund 19 Prozent.
  • Rolle der Unternehmensgröße: Die Bezüge steigen kontinuierlich mit der Unternehmensgröße. Ein sprunghafter Anstieg über die 200.000-Euro-Marke erfolgt ab Bilanzsummen im dreistelligen Millionenbereich bzw. bei mehr als 200 Beschäftigten.

Inhalt

  1. Was die Zahlen tatsächlich abdecken
  2. Geschäftsführervergütung Abfall- und Abwasserentsorgung: Entwicklung 2020 bis 2024
  3. Die Vergütung von Geschäftsführern und Vorständen nach Unternehmensgröße
  4. Einordnung und Grenzen
  5. FAQs

Was die Zahlen tatsächlich abdecken

Die Public Pay Studie analysiert wegen der Fristen zur Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Beteiligungsberichten jeweils das zwei Jahre zurückliegende Geschäftsjahr. Die Ausgabe 2026 stützt sich entsprechend auf das Geschäftsjahr 2024, die Ausgabe 2022 das Geschäftsjahr 2020. Die Gesamtdirektvergütung ist die Summe aus fester und variabler Vergütung sowie ausgewiesenen Sach- und Nebenleistungen. Aufwendungen für die Altersversorgung werden ausdrücklich nicht inkludiert.

Wichtige Paramater der Public Pay-Studie

Zur Branche zählen die Studienautoren Abfallvermeidung, Abfallentsorgung und Abfallverwertung, Straßenreinigung, Stadtentwässerung und Abwasserbeseitigung sowie Betriebshöfe (beispielsweise Gewässerunterhaltung, Kanalreinigung, Winterdienst). Trink- bzw. Frischwasserversorgung ist definitionsgemäß nicht in dieser Sparte enthalten, sondern wird der Branche „Stadtwerke, Energie- & Wasserversorgung“ zugeordnet. Die Branche umfasst 60 Unternehmen. Für das Geschäftsjahr 2024 liegen Angaben zur Gesamtdirektvergütung von 91 Personen aus 60 kommunalen Unternehmen der Branche vor.

Geschäftsführervergütung Abfall- und Abwasserentsorgung: Entwicklung 2020 bis 2024

Die Entwicklung der Gesamtdirektvergütung zeigt für die Geschäftsjahre 2020 bis 2024 ein uneinheitliches Bild. 2021 sank sie um 10,2 Prozent auf 159.000 Euro, 2022 stieg sie um 8,2 Prozent, 2023 sank sie erneut um 2,9 Prozent und 2024 stieg sie um 2,4 Prozent. Der Median aller kommunalen Unternehmen lag bis 2022 bei 167.000 bis 169.000 Euro und stieg 2023 auf 172.000 und 2024 auf 186.000 Euro. Die Branche lag 2020 und 2022 darüber (um 8.000 beziehungsweise 5.000 Euro), 2021 und 2023 darunter (um 8.000 beziehungsweise 5.000 Euro) und 2024 um 15.000 Euro darunter.

Geschäftsführervergütung Abfall- und Abwasserentsorgung von 2020 bis 2024

Die variable Vergütung erreichte 2023 mit 32.000 Euro (19,2 Prozent) ihren höchsten Wert und lag 2024 bei 29.000 Euro (17,2 Prozent).
Von 2020 bis 2024 sank die Vergütung der Geschäftsführungen und Vorstände in der Abfall- und Wasserentsorgung um 3,4 Prozent, der Median aller kommunalen Unternehmen stieg um 10,1 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen im selben Zeitraum um 19,3 Prozent (Basis 2020 = 100, Stand 2024 = 119,3). Preisbereinigt entspricht das für die Branche einem Rückgang von rund 19 Prozent, was einen substanziellen Rückgang der Realeinkommen entspricht. Selbst über sämtliche kommunalen Wirtschaftsbereiche hinweg mit einem nominalen Zuwachs von rund 10 Prozent gibt es einen realen Kaufkraftverlust von etwa 8 Prozent. Das Vergütungswachstum bei kommunalen Führungskräften hielt mit der allgemeinen Preissteigerung insgesamt nicht Schritt.

Die Vergütung von Geschäftsführern und Vorständen nach Unternehmensgröße

Über sämtliche Erhebungsjahre hinweg steigt die Vergütung mit zunehmender Unternehmensgröße kontinuierlich an. Diesbezüglich gibt es unabhängig von der befragten Kohorte keine Ausreißer oder Brüche. Das Verhältnis zwischen dem kleinsten und dem größten Größenquartil (in der Studie werden die befragten Geschäftsführungsmitglieder in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße – nach Bilanz und Mitarbeiterzahl – in vier Quartilen eingeteilt) bleibt bemerkenswert stabil. Die Leitung eines großen kommunalen Entsorgungsbetriebs verdient im Median verlässlich etwa das 1,8- bis 2,0-Fache der Leitung eines kleinen Betriebs. Der eigentliche Hebel setzt erst ab Bilanzsummen im dreistelligen Millionenbereich bzw. mehr als rund 200 Beschäftigte ein, wo die Vergütung sprunghaft über die 200.000-Euro-Marke steigt.

Größere Unternehmen zahlen ihren Top-Managern ausnahmslos höhere Bezüge

Die variable Vergütung skaliert mit der Unternehmensgröße deutlich stärker als das Grundgehalt. Bei kleineren Betrieben beträgt die variable Vergütung nur 13.000 Euro (knapp 10 Prozent der Gesamtdirektvergütung). In den großen Unternehmen steigt sie auf 42.000 Euro (nach Beschäftigten) bzw. 63.000 Euro (nach Bilanzsumme) bzw. über 22 Prozent der Gesamtdirektvergütung. Größere Unternehmen nutzen variable Gehaltsbestandteile entsprechend nicht nur absolut in größerem Umfang, sondern räumen ihnen auch relativ ein spürbar höheres Gewicht im Vergütungsmix ein.

Einordnung und Grenzen

Die Vergütung in der Abfall- und Abwasserentsorgung schwankt seit 2020 in einem engen Band zwischen 159.000 und 177.000 Euro und steigt mit der Unternehmensgröße. Die Repräsentativität der Werte ist allerdings insgesamt beschränkt.

Zum einen beruhen die Zahlen auf den Fällen mit personenbezogener Offenlegung. In der Abfall- und Abwasserentsorgung ist diese mit 14,9 Prozent recht niedrig (bei 79,3 Prozent erfolgt gar keine Veröffentlichung, bei 5,8 Prozent nur ein Gesamtbetrag).

Ob die offengelegten Bezüge typisch sind, lässt sich aus den Daten nicht ablesen. Die Gruppen sind klein. Pro Größenquartil stehen Angaben zur Gesamtdirektvergütung von 15 bis 27 Personen zur Verfügung, zur variablen Vergütung von 4 bis 15.

Einzelne Ausreißer oder vertragliche Besonderheiten fallen daher überproportional ins Gewicht, wie die nicht durchgehende Staffelung in früheren Ausgaben zeigt. Die Stichprobe wechselt in jedem Jahrgang (49 bis 60 Unternehmen, 74 bis 91 Personen) und die Quartilsgrenzen werden jedes Mal neu berechnet, Jahresvergleiche zeigen daher höchstens Tendenzen, keine exakten Veränderungen. Der angegebene Median erfasst zudem sehr unterschiedliche Tätigkeitsfelder von der Abfallverwertung bis zum Winterdienst. Für die Vergütung einer konkreten Besetzung ersetzen die Branchenwerte keine Vergleichsgruppe.

FAQs

Warum stützt sich die Public Pay Studie 2026 auf das Geschäftsjahr 2024?
Die Offenlegung in testierten Jahresabschlüssen, Corporate-Governance-Berichten und amtlichen Beteiligungsberichten unterliegt handelsrechtlichen und kommunalrechtlichen Veröffentlichungsfristen, weshalb für eine flächendeckende und nachvollziehbare Untersuchung der Datenstand des jeweils zwei Jahre zurückliegenden Geschäftsjahres analysiert wird. Daher greift die Ausgabe 2026 auf Daten aus 2024 zurück.

Als Rumpfgeschäftsjahre gelten unterjährige Ein- oder Austritte von Führungskräften. Diese sowie rein nebenamtliche Tätigkeiten (mit einer jährlichen Vergütung unter 50.000 Euro) werden von den Studienautoren herausgefiltert, um statistische Verzerrungen der Ergebnisse zu reduzieren.

Zu den untersuchten Geschäftsführungsorganen zählen Geschäftsführungen bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Vorstände bei Aktiengesellschaften (AG), Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR) oder Sparkassen, Werkleitungen bei Eigen- und Regiebetrieben sowie Intendanzen und Geschäftsleitungen bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
Die Gesamtdirektvergütung setzt sich aus der festen Vergütung, der variablen Vergütung sowie ausgewiesenen Sach- und Nebenleistungen zusammen. Ausdrücklich nicht inkludiert sind hingegen Aufwendungen für die Altersversorgung.
Nein. Die Studienautoren weisen selbst explizit darauf hin, dass die allgemeinen Branchenwerte für die Besetzung oder Vergütung einer konkreten Position keine individuelle Vergleichsgruppe ersetzen können.

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